Wohnbauförderung

Die Gemeinde Neuenkirchen unterstützt Familien beim Wunsch nach einem Eigenheim. Daher wird der Erwerb eines eigen genutzten Bauplatzes für Familien mit mindestens einem Kind von der Gemeinde Neuenkirchen nach den Bestimmungen der Richtlinie „Erleichterung des Eigentumserwerbs zu Wohnzwecken“ gefördert.
Bei Erfüllung der persönlichen und sachlichen Fördervoraussetzungen kann auf Antrag ein Betrag in Höhe von 1.000 € je Kind (max. 3.000 €) zur Auszahlung kommen. Förderfähig sind nur Grundstücke die direkt von der Gemeinde oder einem von ihr anerkannten Kooperationspartner erworben werden.
Um jungen Paaren und Familien mit Kindern die Schaffung von Wohneigentum in gewachsener Umgebung zu erleichtern, fördert die Gemeinde Neuenkirchen ferner den Erwerb von Altbauten nach den Bestimmungen der Richtlinie „Junge Menschen kaufen alte Häuser“. Ein Altbau im Sinne der Förderrichtlinie ist ein Gebäude auf dem Gebiet der Gemeinde Neuenkirchen das mindestens 25 Jahre alt ist. Der Kaufpreis für die Altimmobilie muss mindestens 30.000 € betragen. Auch hier kann bei Erfüllung der persönlichen und sachlichen Fördervoraussetzungen auf Antrag eine einmalige Förderung in Höhe von 1.000 € je Kind (max. 3.000 €) zur Auszahlung kommen.
Ferner gewährt die Gemeinde Neuenkirchen für den Abbruch eines Altbaus und Errichtung eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle sowie für die Erstellung eines Altbaugutachtens (Ortsbegehung/Bestandsaufnahme mit Modernisierungsempfehlung und Kostenschätzung) Zuschüsse zu den vorgenannten Kriterien.
Die Formulare bitte ausdrucken und unterschrieben an die
Ansprechpartner:
Herr Marschalk, Rathaus Zimmer 11
Tel. 05195 940 23
Mail: o.marschalk@gemeinde-neuenkirchen.de