Ausbildung
bei der Gemeinde Neuenkirchen
als
Verwaltungsfachangestellte/r- Fachrichtung Kommunalverwaltung -
Voraussetzungen
Ausbildungspraxis
Berufsschule
Lehrgänge
Aufgaben
Entgelt
Perspektiven

Die Ausbildung
Wir – das sind die Auszubildenden der Gemeinde Neuenkirchen – geben euch im folgenden einen kurzen Überblick über den Ablauf unserer Ausbildung:
Voraussetzungen
Grundsätzlich stellt die Gemeinde Neuenkirchen jährlich eine/einen Auszubildende/n für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellte/n, Fachrichtung Kommunalverwaltung zum 01. August ein.
Um die Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r beginnen zu können, müsst ihr den Realschulabschluss oder einen vergleichbaren Schulabschluss erworben haben. Sollte es nicht gleich bei der ersten Bewerbung zu einem Ausbildungsplatz reichen, ist im Anschluss die einjährige Berufsfachschule Wirtschaft für Realschulabsolventen empfehlenswert.
An persönlichen Voraussetzungen sind von besonderer Bedeutung: Teamfähigkeit, Aufgeschlossenheit anderen Menschen gegenüber sowie Interesse an der Verwaltungstätigkeit.
Praxis und Theorie im ständigen Wechsel
Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre und beginnt zum 01. August des jeweiligen Einstellungsjahres. Die Ausbildungszeit unterteilt sich in praktische Ausbildung im Rathaus, Besuch der Berufsschule in Walsrode in drei Blöcken sowie ein Einführungslehrgang und zwei vorbereitende Prüfungslehrgänge am Lehrgangs- und Prüfungsort Rotenburg/Wümme.
Theoretische Ausbildung
Während deiner Ausbildung wirst du wie folgt unterrichtet:
Berufsschule
Der Berufsschulunterricht unterteilt sich in 3 Blöcke (Grundstufe, Fachstufe I, Fachstufe II) über jeweils ca. 3 Monate (siehe Schaubild) in den Berufsbildenden Schulen Walsrode. Während des Blockunterrichts kannst du dich gut auf den Unterricht vorbereiten, da du nach Schulschluss (bis zu 8 Unterrichtsstunden täglich) nicht mehr arbeiten musst. Die Schule kann sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden, oder es werden Fahrgemeinschaften gebildet. Da der Berufsschulunterricht Teil des dualen Ausbildungssystems ist, d.h. du bist verpflichtet daran teilzunehmen, erhalten die Auszubildenden hierfür keine Fahrtkostenentschädigung.
Lehrgänge
Zu Beginn der Ausbildung, voraussichtlich ab der zweiten Woche, findet ein 6-wöchiger Einführungslehrgang am Lehrgangsort Rotenburg/Wümme statt. Auf Wunsch des Auszubildenden kann alternativ vor Beginn der Ausbildung auch ein anderer Lehrgangsort gewählt werden (Alternativen wären z.B. Hannover, Lüneburg oder Celle). Während des Einführungslehrgangs werden den Auszubildenden Grundkenntnisse der praktischen Rechtsanwendung sowie Grundinhalte aus dem gesamten Stoffverteilungsplan vermittelt.
Jeweils vor der Zwischen- und Abschlussprüfung wirst du in den Lehrgängen intensiv auf die jeweilige Prüfung vorbereitet. Die Lehrgänge finden in der Regel auch in Rotenburg/Wümme statt. Auch während der Lehrgänge musst du nachmittags nicht mehr im Rathaus arbeiten. Oft werden Lerngruppen gebildet, um sich gegenseitig zu unterstützen. Bei dieser optimalen Vorbereitung wirst du die Prüfungen dann auch erfolgreich bestehen.
Im Zwischenlehrgang werden dich drei schriftliche Prüfungsklausuren á 180 Minuten aus folgenden Prüfungsgebieten erwarten: a) Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation, und bürowirtschaftliche Abläufe b) Haushaltswesen und Beschaffung sowie c) Wirtschafts- und Sozialkunde
Im Abschlusslehrgang sind es dann vier schriftliche Prüfungsklausuren sowie eine praktische Prüfung. Die Klausuren sind alle praxisbezogen und setzen sich wie folgt zusammen: a) Verwaltungsbetriebswirtschaft (135 Minuten) b) Personalwesen (120 Minuten) c) Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (120 Minuten) d) Wirtschafts- und Sozialkunde, insbesondere staats- und verfassungsrechtliche Zusammenhänge, Vertragsrecht, Wirtschaftskreislauf und Wirtschaftspolitik (90 Minuten)
Während der praktischen Prüfung sollst du fallbezogene Rechtsanwendung betreiben und eine praktische Aufgabe bearbeiten. Dabei sollst du Sachverhalte aus unterschiedlichen Fachrichtungen beurteilen sowie Lösungswege aufzeigen. Die Aufgabe ist Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch. Hierbei sollst du zeigen, dass du Arbeitsergebnisse bürgerorientiert darstellen sowie in berufstypischen Situationen kommunizieren und kooperieren kannst. Das Prüfungsgespräch einschließlich der Bearbeitungszeit für die Aufgabe soll nicht länger als 45 Minuten dauern.
Wenn du bereits zu Beginn der Ausbildung in allen Ausbildungsphasen aufmerksam mitarbeitest, solltest du bei den Übungs- und Prüfungsklausuren keine Probleme haben.
Für die Lehrgänge erhalten die Auszubildenden eine Lehrgangsentschädigung nach den geltenden Reisekostenbestimmungen.
Praktische Ausbildung im Rathaus
In der praktischen Ausbildungszeit lernen wir bei der Gemeinde Neuenkirchen ca. 8 verschiedene Fachbereiche/Ämter kennen. In dieser Zeit erfahren wir sehr viel über die einzelnen Aufgaben der Sachbearbeiter. Wir übernehmen eigene Aufgaben und dadurch auch Verantwortung.
Während der gesamten Ausbildungszeit werden wir von/m der zuständigen Sachbearbeiter/in für Ausbildungsangelegenheiten betreut. Sie/Er organisiert den Ausbildungsablauf und steht uns immer mit Rat und Tat zur Seite. Aber auch in den einzelnen Ämtern haben wir immer hilfsbereite Kolleginnen und Kollegen, die sich um uns kümmern.
Urlaub
Wir erhalten 26 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr, der nach Möglichkeit während der berufspraktischen Zeit zu nehmen ist.
Entgelt
Während der Ausbildung bekommen wir ein Ausbildungsentgelt nach dem TVAöD (Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes) gezahlt. Dieses Entgelt ist nach Ausbildungsjahren gestaffelt.
Probezeit
Die Probezeit beträgt drei Monate.
Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentlich Arbeitszeit beträgt 39 Stunden, täglich somit 7,8 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit wird über ein Buchungssystem elektronisch erfasst. Während der Kernarbeitszeiten der Gemeinde Neuenkirchen (Mo.- Fr. 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Do. 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) besteht Anwesenheitspflicht. Die verbleibende Arbeitszeit ist im Rahmen der Gleitzeit abzuleisten.
Perspektiven
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Übernahme. Nach der Ausbildung werden die Auszubildenden der Gemeinde Neuenkirchen aber in der Regel in ein auf drei Monate befristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen.
Weitere Informationen/Bewerbungen:
Gemeinde Neuenkirchen
Fachbereich Innere Dienste-Zentrale Verwaltung-Hauptamt- und Personalamt
Hauptstr. 1/3
29643 Neuenkirchen
Tel. 05195/940-0
Fax: 05195/940-40
eMail: rathaus@gemeinde-neuenkirchen.de